AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragsnehmers, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Wiedersprechende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (Käufer oder Auftraggeber) werden nicht akzeptiert. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Sind diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

Reparaturen

Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. 

Da die Fehlerermittlung Arbeitszeit ist, wird im Falle, (dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen) der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunde in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

  a)der Fehler nicht festgestellt werden konnte;

  b)der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

  c)der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

  d)die Empfangsbedingungen bei Nützung entsprechender Produkte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

Durch den Kunden verursachter Softwarefehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, aller Art, neu aufsetzen von Windows, oder Virenbefall, verursacht werden , begründen keinen Anspruch des Kunden.

Garantiereparaturen bei denen sich herausstellt, dass kein Fehler feststellbar ist

oder es kein Garantiefall ist im Sinne der Garantie, werden 25 Euro Pauschal für

die Überprüfung verrechnet. 

Bei Gutachten für die Versicherungen wird eine Pauschale von 40,- Euro verrechnet.

Datenverlust / Sicherung

Bei durchführen einer Reparatur kann es zur Datenverlust kommen. Wir

übernehmen keine Haftung für die Sicherung von den Daten. Eine Datensicherung

vor der Reparatur hat der Kunde zu tragen.  Falls gewünscht ist, eine 

Datensicherung oder Datenwiederherstellung durchzuführen, so fällt es zu 

Lasten des Kunden.

Gewährleistungsfrist / Garantie

Es gelten vereinbarte Garantiebedingungen, (1 Jahr für  Gebrauchtgeräte).

Tritt eine Garantie, ab eine Entfernung von 15km von unseren Geschäftsräumen ein, muss der Kunde selbst das gekaufte Gerät in unsere Geschäftsräume bringen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 1 Jahr, beginnend mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung uns oder unseren Beauftragten zur Verfügung steht. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Kunden heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so werden wir nur aufgrund besonderen Reparaturauftrages nach Rücksprache tätig. 

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß, bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis des Werkunternehmers Änderungen an den Leistungen vorgenommen werden und diese Eingriffe Ursache des Mangels sind. 

Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eintritt der Erkennbarkeit, bei Abnahme oder Inbetriebnahme uns schriftlich anzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Wir haften bei Reparaturaufträgen für Schäden und Verluste an dem Gegenstand, soweit wir oder unsere Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Falle der Beschädigung sind wir zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tage der Beschädigung zu ersetzen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt. 

Lieferung 

Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert abgerechnet werden können. 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das werk des Verkäufers verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

Nach einer Aufforderung das Gerät abzuholen, MUSS das Gerät spätestens nach Sechs Arbeitstagen abgeholt oder / ausgeliefert werden. Nach Ablauf der Frisst sind wir berechtigt Lagergeld in Höhe von drei Euro pro Tag zu berechnen.  

Preise und Fälligkeit

Reparaturrechnungen sind sofort fällig.  

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 10 % Verzugszinsen sowie sonstige Kosten zu berechnen. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. § 353 HGB u. § 288 BGB bleiben unberührt. 

Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluß vorhandenen Umstände uns nachträglich bekannt, so können wir die Lieferung von vorheriger Zahlung abhängig machen

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Käufer.   

Abholen von Geräten

Nach einer Anforderung ein Gerät abzuholen, muss das Gerät innerhalb von maximal einer  Woche (sieben Arbeitstage) abgeholt werden.

Wurde das Gerät innerhalb von einer Woche nicht abgeholt werden  Lagergebühren verlangt.  

Pfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderungen im Rahmen von Reparaturaufträgen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu.

Erfolgt die Abholung spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung nicht, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Wir sind berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

Anzahlung

Eine Anzahlung, bei einer Gerätereservierung, kann nicht zurückerstattet werden da das reservierte Gerät in der Zwischenzeit anderweitig verkauft werden könnte. 

Schadensersatz

In allen Fällen, in denen der Käufer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. 

Rückgabe von Geräten

Umtausch  oder Rückgabe von Geräten (innerhalb von 14 Tagen) erfolgt nur durch einen  20 % Abzug der Kaufsumme. 

Wurde ein gekauftes Gerät ausgepackt oder benutzt, gilt kein Rückgaberecht mehr.